Neues Einbürgerungsrecht – endlich eine Verbesserung für Migrant*innen und Geflüchtete!
Jetzt fehlt „nur noch“ ausreichend Personal – nicht nur in der Krefelder Ausländerbehörde
Die Ampel kann bei Flucht und Migration – leider immer seltener – auch anders. Ende Juni ist nun endlich das lang angekündigte neue Einbürgerungsrecht mit erheblichen Vereinfachungen und Verbesserungen für die Betroffenen in Kraft getreten. Ab sofort gilt: Deutsche Staatsbürger*in können Migrant*innen und Geflüchtete jetzt bereits nach 5 Jahren Daueraufenthalt in Deutschland – statt bisher nach 8 Jahren – werden.
Weitere Voraussetzungen und Regelungen zur Erlangung eines deutschen Passes im neuen Staatsbürgerrecht sind u.a.:
– keine Beanspruchung von Sozialleistungen = eigenständige Lebensunterhaltssicherung
– keine Straftaten
– die doppelte Staatsangehörigkeit wird im neuen Gesetz erfreulicherweise jetzt zum Regel- und nicht wie bisher zum Ausnahmefall, insbesondere für Antragsteller*innen aus Nicht-EU-Ländern
Die Kommunalpolitik bleibt angesichts der neuen Gesetzeslage nunmehr noch dringlicher aufgefordert, die derzeitigen Wartezeiten im Ausländeramt von 10-12 Monaten zwischen Antragstellung und „Prüfung des Antrages auf Einbürgerung“ durch Personalaufstockung zu reduzieren.