Das ist neu und erfreulich: Die sog. Vorrangprüfung ist in Krefeld seit Anfang August 2016 abgeschafft! Das heißt: Flüchtlinge mit Wohnsitz in Krefeld können ab sofort nach anfänglichem Arbeitsverbot von drei Monaten nach der Einreise eine Arbeit aufnehmen! Die sog. Vorrangprüfung, die eine Arbeitsaufnahme in den ersten 15 Monaten in Deutschland untersagte, wenn ein Deutscher oder ein EU-Ausländer für diese Stelle in Frage kam, ist für die nächsten 3 Jahre abgeschafft. Kurios: In Städten mit hoher Arbeitslosigkeit –wie z. B. im benachbarten Duisburg- bleibt diese integrationsfeindliche Gesetzgebung allerdings weiterhin in Kraft. Die Arbeitgeber in Krefeld können jetzt einfacher Praktika und Arbeitsplätze für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.
Info:
Das Ausländeramt verweist auf Terminvergabe per e-mail statt langer Wartezeiten!
Betreuer und Paten, die Flüchtlinge zum Ausländeramt begleiten, sollten bei Vorsprachen über das Portal der Stadt Krefeld rechtzeitig einen Termin vereinbaren. (Krefeld.de Dienstleistungen/Formulare von A-Z/ Ausländerwesen) Dies erspart allen Beteiligten meist lange Wartezeiten! Darauf weist der Leiter der Ausländerbehörde ausdrücklich hin!